Datenschutzkonforme Aktenvernichtung
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen zur sicheren Vernichtung personenbezogener Daten. Auch Geschäftsunterlagen mit vertraulichen Informationen müssen fachgerecht vernichtet werden. Wir bieten Ihnen zertifizierte Aktenvernichtung nach DIN 66399 mit vollständiger Dokumentation.
Ob Büro-Akten, Personalunterlagen, Patientendaten oder Finanzunterlagen – wir garantieren die sichere und nachweisbare Vernichtung Ihrer sensiblen Dokumente gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
Unsere Vernichtungsservices
Aktenvernichtung vor Ort
Mobile Aktenvernichtung direkt bei Ihnen im Unternehmen. Maximale Sicherheit durch direkte Vernichtung ohne Zwischenlagerung.
Aktenabholung & Vernichtung
Abholung verschlossener Sicherheitsbehälter und Vernichtung in zertifizierten Anlagen.
Komplettentsorgung bei Auflösungen
Professionelle Entsorgung aller Akten und Unterlagen bei Betriebs- oder Büroauflösungen.
Datenträgervernichtung
Sichere Vernichtung elektronischer Datenträger: Festplatten, USB-Sticks, CDs, DVDs nach DIN 66399.
Archiventsorgung
Professionelle Entsorgung kompletter Archive nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen.
Vernichtungszertifikat
Offizielles Vernichtungszertifikat nach DIN 66399 für Ihre Dokumentation und Nachweispflicht.
🔒 DIN 66399 Zertifizierung
Die DIN 66399 ist der deutsche Standard für die datenschutzgerechte Vernichtung von Datenträgern. Sie definiert drei Schutzklassen und sieben Sicherheitsstufen:
Wir vernichten standardmäßig nach Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-4 – geeignet für sensible und vertrauliche Unterlagen. Höhere Sicherheitsstufen auf Anfrage.
Was wir vernichten
📋 Geschäftsunterlagen
Verträge, Rechnungen, Angebote, Korrespondenz
👥 Personalakten
Bewerbungen, Verträge, Gehaltsabrechnungen
🏥 Patientendaten
Patientenakten, Befunde, Abrechnungen
💰 Finanzdokumente
Bilanzen, Buchungsbelege, Kontoauszüge
💻 Datenträger
Festplatten, USBSticks, CDs, DVDs, Bänder
📁 Archivunterlagen
Alte Aktenbestände, Archivkartons
Sicherheitsstufen nach DIN 66399
Unsere Empfehlung: Für die meisten Unternehmen ist Sicherheitsstufe P-4 (Schutzklasse 2) ausreichend und DSGVO-konform.
Unser Vernichtungsprozess
Bedarfsermittlung
Wir ermitteln Menge, Art und erforderliche Sicherheitsstufe
Angebot
Transparentes Festpreisangebot für Ihre Aktenvernichtung
Abholung oder Vor-Ort-Service
Abholung in Sicherheitsbehältern oder mobile Vernichtung
Zertifizierte Vernichtung
Vernichtung nach DIN 66399 in zertifizierten Anlagen
Recycling
Umweltgerechtes Recycling des vernichteten Materials
Vernichtungszertifikat
Sie erhalten das offizielle Vernichtungszertifikat
Rechtliche Anforderungen
DSGVO-Konformität
Die DSGVO (Art. 5, 17, 32) fordert sichere Löschung personenbezogener Daten. Unsere Vernichtung erfüllt alle Anforderungen.
Handelsgesetzbuch (HGB)
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen (6-10 Jahre) müssen Geschäftsunterlagen datenschutzkonform vernichtet werden.
Patientenrechtegesetz
Patientendaten unterliegen besonderen Schutzvorschriften und müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet werden.
Häufig gestellte Fragen
Welche Sicherheitsstufe brauche ich?
Für personenbezogene Daten und sensible Geschäftsunterlagen empfehlen wir Sicherheitsstufe P-4 (Schutzklasse 2). Dies ist DSGVO-konform und für die meisten Unternehmen ausreichend.
Erhalte ich einen Vernichtungsnachweis?
Ja, Sie erhalten ein offizielles Vernichtungszertifikat nach DIN 66399 für Ihre Dokumentationspflichten.
Wie lange müssen Akten aufbewahrt werden?
Geschäftsunterlagen: 6 Jahre, Buchungsbelege: 10 Jahre (HGB). Personalakten: abhängig von der Art. Wir beraten Sie gerne zu Aufbewahrungsfristen.
Können Sie auch einzelne Ordner vernichten?
Ja, wir übernehmen Vernichtungen jeder Größenordnung – von einzelnen Ordnern bis zu kompletten Archiven.